Teilnehmervertrag und Ausbildungsbedingungen

1.) Ausbildungsveranstalter und -ort

Der Ausbildungsveranstalter ist All in One, Inhaberin Sera Ma Gallifa. Die Ausbildungen finden in dafür geeigneten Räumlichkeiten statt. Die Wahl des Ausbildungsortes behält sich All in One, Inhaberin Sera Ma Gallifa vor. Über die Gemeindeverwaltung bzw. dem Fremdenverkehrsamt können Übernachtungsmöglichkeiten rechtzeitig selber gebucht werden. Die Kosten für die Unterkunft und Verpflegung sind selbst zu entrichten.

2.) Ausbildungsdauer

Die Ausbildung findet an den auf dem Anmeldeformular angegeben Terminen statt. All in One, Inhaberin Sera Ma Gallifa behält sich das Recht vor, die Unterrichtszeiten dem Unterrichtsverlauf anzupassen und soweit dies aufgrund besonderer Umstände zweckmäßig erscheint, zu ändern.

3.) Ausbildungsinhalt

Die Ausbildungen vermitteln das Wissen über Gesetzmäßigkeiten und Energiearbeit. Es werden theoretische und praktische Inhalte vermittelt. Die Ausbildung ermöglicht Selbsterfahrungsprozesse und die Schulung des Unterscheidungs- und Wahrnehmungsvermögens.

Mängelgewährleistungsansprüche können nicht gestellt werden. Ein Wirkversprechen ist nicht an den Unterricht oder die Anwendung geistiger Heilweisen geknüpft. All in One, Inhaberin Sera Ma Gallifa übernimmt keine Verantwortung für die weitere Lebensgestaltung des Teilnehmers bzw. Klienten sowie keine Gewährleistung für einzutreffende Erwartungen und Hoffnungen. Die Verantwortung für die Ausführung der empfohlenen Maßnahmen verbleibt beim Ausführenden. Erfolgsgarantien werden nicht gegeben.

4.) Verbindlichkeit der Anmeldung und Teilnahme für einen bestimmten Ausbildungskurs

Die Anmeldung gilt nur für den Ausbildungskurs, zu den man sich angemeldet hat. All in One, Inhaberin Sera Ma Gallifa behält sich vor, im Bedarfsfall einen Ersatzausbilder zu stellen. Ein Ausbildungskurs stellt eine geschlossene Einheit dar und muss vollständig absolviert werden. Während der Ausbildung herrscht Anwesenheitspflicht. Mit der erfolgreich abgelegten Prüfung am letzten Ausbildungstag schließt der Teilnehmer die Ausbildung ab.

Es ist nicht gestattet, an Ausbildungsterminen anderer Kurse, als Ersatz für eine Nicht-Teilnahme, teilzunehmen. Ein solches Ausweichen auf einen anderen Termin ist nur dann ausnahmsweise gestattet, wenn dies in Absprache mit der Ausbildungsleitung genehmigt wird. Liegen keine schwerwiegenden Gründe für eine Abwesenheit vor, verfallen alle Rechte des Teilnehmers und sie wird, wie unter Punkt 7 erwähnt, als Rücktritt gehandhabt. Wenn entschlossen wurde, diese Ausbildung bei einem/r anderen Ausbilder/in weiterzuführen, wird eine Gebühr von 1.000,- € erhoben, die an All in One, Inhaberin Sera Ma Gallifa, zu zahlen ist.

5.) Ausbildungsgebühr

Die Ausbildungsgebühr ist auf dem Anmeldungsformular vermerkt. Die Ausbildungsgebühr wird zuzüglich MwSt. des jeweiligen Leistungsortes in Rechnung gestellt. Bildungsschecks (NRW, Deutschland) und vergleichbares werden angenommen. Die im Voraus bezahlte Ausbildungsgebühr berechtigt zur Teilnahme an der Ausbildung.

6.) Zahlungsmöglichkeiten

Die Ausbildungsgebühr ist spätestens eine Wochen vor Ausbildungsbeginn fällig. Nur die rechtzeitige Bezahlung reserviert einen Teilnehmerplatz. Eine ratenweise Bezahlung der Ausbildungsgebühr kann mit der Ausbildungsleitung vereinbart werden.

7.) Kündigung und Rücktritt

Ein Rücktritt ist schriftlich mindestens vier Wochen vor Ausbildungsbeginn zu erklären. Andernfalls muss die Ausbildungsgebühr vollständig bezahlt werden. Die ordentliche Kündigung ist für die gesamte Zeit der Ausbildung ausgeschlossen, es sei denn, beide Parteien schließen eine gesonderte Aufhebungsvereinbarung ab. Bei Rücktritt nach Ausbildungsbeginn bzw. bei Abwesenheit einer Ausbildungseinheit entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Ausbildungsgebühr.

Der Teilnehmer verzichtet auf die Anwendung der erlernten Heilmethoden von All in One, Inhaberin Sera Ma Gallifa und die Berufsbezeichnung. Außerdem verzichtet der Teilnehmer auf jegliche weitere Regressansprüche.

Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund findet insbesondere bei schwerer körperlicher oder psychischer Krankheit (nachgewiesen durch ärztliche Bescheinigung) statt, die eine weitere Teilnahme an der Ausbildung unmöglich macht. In diesem Falle werden die Ratenzahlungen für die ausstehenden Ausbildungsblöcke erlassen bzw. zu viel bezahlte Ausbildungsgebühren innerhalb von 60 Tagen zurückerstattet.

8.) Lehrgangsmaterialien, Urheberrechte, Vertragsstrafe​

Es ist untersagt, dass von dem Teilnehmer Bild- oder Tonaufnahmen während der Ausbildung erstellt werden. An den Ausbildungsmaterialien bestehen keine Nutzungs-, Vervielfältigungs- und Vermarktungsrechte. Die Ausbildungsmaterialien dienen nur zur eigenen Ausübung der erlernten Heilarbeit von All in One, Inhaberin Sera Ma Gallifa und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

Die Parteien vereinbaren bereits jetzt für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe von bis zu 5.000,00 €.

9.) Verhaltenskodex

Der Teilnehmer verpflichtet sich, die vermittelten Heilmethoden im Sinne der Gesundheit und zum Wohle der Umwelt und aller Wesen einzusetzen. Außerdem verpflichtet sich der Teilnehmer, respektvoll und verantwortungsbewusst mit Klienten und Kollegen umzugehen und die rechtlichen Rahmenbedingungen seines Landes zu beachten.

Liegen grobe Verstöße gegen den Verhaltenskodex vor, behält sich All in One, Inhaberin Sera Ma Gallifa vor, den Absolventen von den Fortbildungsveranstaltungen auszuschließen und seinen Zugang und seine Adresse aus den einschlägigen Plattformen zu entfernen.

10.) Teilnehmererklärung und Haftungsausschluss

Der Teilnehmer bestätigt, vor seiner Anmeldung sämtliche Informationen für eine erfolgreiche Teilnahme an der Ausbildung erhalten zu haben. Mit der Unterschrift auf dem Anmeldeformular erklärt der Teilnehmer, dass er körperlich und psychisch gesund und damit in der Lage ist, die Verantwortung zur Teilnahme an der Ausbildung zu tragen.

Außerdem versichert der Teilnehmer, mindestens durchschnittlich körperlich und seelisch belastbar zu sein. Für Schäden, die die Teilnehmer untereinander verursachen, haftet All in One, Inhaberin Sera Ma Gallifa nicht.

11.) Kursverschiebung

Die Ausbildungsleitung behält sich vor, bei zu geringer Teilnehmerzahl oder aus anderen zwingenden Gründen (z. B. Krankheit) den Kursbeginn zu verschieben oder ganz abzusagen.

Hieraus kann der Teilnehmer keine weiteren Rechte herleiten. Bereits bezahlte Seminargebühren erhält er für nicht stattgefundene Ausbildungsblöcke zurück. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Ausbildungsleiter oder einen bestimmten Nachholtermin.

12.) Rechtsordnung und Gerichtsstand

Die Parteien vereinbaren die Anwendung deutschen Rechts. Gerichtstand ist Düsseldorf.